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Informationen zur Suche nach einem Krankenhaus für ein Kind

Welche Krankenhäuser sind für Kinder geeignet?

Die Fachwelt ist sich einig: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und benötigen daher eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Umgebung und Behandlung. Wenn ein Kind für eine Untersuchung oder Behandlung ins Krankenhaus muss, dann sollte es soweit irgendwie möglich in einer Kinderklinik oder einem Krankenhaus mit einer Kinderabteilung behandelt werden.
Auch die deutschen Gesundheitsminister der Länder beschlossen vor über zwanzig Jahren, dass im Krankenhaus behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche vorrangig in pädiatrischen Fachabteilungen behandelt werden sollen – damals wie heute leider keine Selbstverständlichkeit. Diese Vorgabe gilt auch für Maßnahmen vor und nach Operationen.
Die Weisse Liste bietet eine spezielle Suchfunktion und einen Filter für die „Krankenhaussuche für ein Kind“. Wird die Funktion eingeschaltet, werden nur Krankenhäuser mit Fachabteilungen angezeigt, die auf Kinder spezialisiert sind. (Hinweis für Experten: Der Filter umfasst Fachabteilungen für Pädiatrie mit und ohne Schwerpunkte sowie Fachabteilungen anderer Fachrichtungen jeweils mit einem pädiatrischen Schwerpunkt.)
Prinzipiell dürfen gesetzlich versicherte Kinder in jedem zugelassenen Krankenhaus behandelt werden. Dennoch sollten Eltern dafür sorgen, dass ihr Kind in einem kindgerechten und fachlich auf die Behandlung von Kindern ausgerichtetes Krankenhaus behandelt wird. Das ist dann der Fall, wenn es eine Fachabteilung für Kinder- und Jugendheilkunde (Pädiatrie, Kinderklinik) gibt. Solche Kinderabteilungen gibt es auch mit medizinischen Schwerpunkten. Außerdem gibt es Fachabteilungen verschiedener medizinischer Spezialgebiete, die einen Schwerpunkt auf die Behandlung von Kindern setzen. Diese Fachabteilungen findet man auch mit der Krankenhaussuche der Weissen Liste.
Da für Kinder Besuche im Krankenhaus besonders wichtig sind, müssen Eltern oft abwägen zwischen der Entfernung der Klinik zum Heimatort und der Erfahrung der behandelnden Ärzte mit der benötigten Behandlung des Kindes. Mit der Krankenhaussuche der Weissen Liste können Eltern möglichst nahe und erfahrene Krankenhäuser finden, die auch über eine Kinderstation verfügen.

Sollte eine Behandlung von Kindern in reinen „Erwachsenenabteilungen” notwendig sein, z. B. bei seltenen oder schwerwiegenden Erkrankungen, so sollte die Auswahl der geeigneten Klinik möglichst gemeinsam mit Kinderärztinnen und Kinderärzten eines Kinderkrankenhauses vorgenommen werden. Sie kennen sich am besten aus, wer in der Region Erfahrung mit der Behandlung von Kindern hat.

Kranke Kinder, die nicht in pädiatrischen Krankenhausabteilungen behandelt werden, sollen vorrangig von Kinderpflegefachkräften betreut und nicht in einem Raum mit Erwachsenen untergebracht werden.

Was bedeutet eine kindgerechte Behandlung?

Jedes Kind, das in einem Krankenhaus versorgt werden muss, hat ein Recht auf eine fachärztliche kindgerechte Versorgung und auf eine gute, kompetente und qualifizierte Pflege.
Eine auf Kinder spezialisierte Einrichtung zeichnet sich etwa dadurch aus, dass:

  • die behandelnden Mediziner auf die Kinder- und Jugendmedizin spezialisiert sind und die Beschwerden der Kinder ernst nehmen
  • das Pflegepersonal über eine Ausbildung in der Kinderkrankenpflege verfügt
  • die Krankenzimmer und anderen Räumlichkeiten kindgerecht gestaltet sind
  • Eltern ihr Kind jederzeit besuchen und gegebenenfalls auch über Nacht im Krankenhaus bleiben können.

Bei der Behandlung von Kindern im Krankenhaus spielen die Pflegekräfte eine besonders wichtige Rolle. Auf ihre Erfahrung kommt es an. Sie arbeiten besonders eng mit den Kinderärztinnen und -ärzten zusammen und sind sozusagen die Augen und das Ohr an den kleinen Patienten. Gute Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger können Laute, besondere Bewegungsmuster und das Verhalten der Kinder interpretieren und so beispielsweise Schmerzen rechtzeitig erkennen. Das ist besonders wichtig bei Säuglingen und Kleinkindern, aber auch bei älteren oder schwer kranken Kindern, die sich nicht richtig äußern können. Auch der Umgang mit den Kindern bei Untersuchungen und Pflegemaßnahmen bedarf besonderer Erfahrung. Medizinische Geräte für Kinder sind besonders klein oder filigran. Zum Blutabnehmen oder das Legen von Kathetern beispielsweise gibt es Möglichkeiten, das Verfahren für Kinder möglichst schmerzarm zu machen – während Erwachsenen gewisse Schmerzen oft einfach zugemutet werden.
Übrigens: Früher wurden die Pflegefachkräfte noch „Kinderkrankenschwester“ oder „Kinderkrankenpfleger“ genannt. Heute lautet die Berufsbezeichnung dieser Spezialistinnen und Spezialisten „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“. Die Anrede mit „Schwester“ und dem Vornamen ist heutzutage nicht mehr üblich und wird von den Fachkräften nicht mehr gern gehört – auch wenn sich viele von den Kindern beim Vornamen nennen lassen.

Was ist ein kindgerechtes Krankenhaus?

Krankenhäuser mit Kinderabteilungen verfügen in der Regel über besondere Angebote für Kinder. Oft sind Spielzimmer eingerichtet. Einige verfügen über eine Kinderbibliothek, die eine Ausleihe auch am Patientenbett ermöglichen und dazu die Bücher mit einem Rollwagen über die Station fahren.
Vor allem bei längeren Krankenhausaufenthalten sind schulische Angebote und Kinderbetreuungsangebote wichtig, um den Anschluss an den Lernfortschritt in der Schule zu halten oder einfach etwas Unterhaltung und Möglichkeit zum spielen, malen und basteln zu haben.
Auf der Weissen Liste können mit der eingeschalteten Funktion „Suche für ein Kind“ mit speziellen Filterfunktionen Krankenhäuser herausgefunden werden, die besondere Merkmale für Kinder aufweisen. Nach diesen Kriterien kann gefiltert werden:

  • Mutter-Kind-Zimmer
  • Rooming-in, das bedeutet Mitaufnahme eines oder mehrerer Familienmitglieder, etwa in einem Familienzimmer
  • Ob die Unterbringung einer Begleitperson grundsätzlich möglich ist
  • Kinderbetreuung
  • Schulteilnahme in externer Schule/Einrichtung
  • Schule im Krankenhaus
  • Schule über elektronische Kommunikationsmittel, z.B. Internet

Wie können Eltern Ihre Kinder auf den Krankenhausaufenthalt vorbereiten?

Eine gute Vorbereitung hilft Kindern und ihren Eltern, auch die Belastungen eines Krankenhausaufenthaltes gut zu überstehen. Manche Kliniken bieten neben Vorbereitungsgesprächen auch Klinikführungen und Stationsbesichtigungen für Eltern und Kinder an. Viele Kinderkliniken stellen auf Ihren Internetseiten hilfreiche Informationen für die Eltern speziell zur fraglichen Klinik bereit und erklären die Abläufe im Krankenhaus. Meist ist auch aufgeführt, welche Unterstützung für Schulkinder geleistet wird und ob es spezielle Betreuungsangebote für Kinder gibt. Im Fachhandel gibt es auch diverse Sach- und Bilderbücher für verschiedene Altersstufen, die Kinder auf einen Krankenhausaufenthalt vorbereiten. Darin werden Abläufe, Medizingeräte oder Berufsgruppen bildhaft und altersgerecht erklärt. Je nach Alter des Kindes ist es wichtig, dass eine vertraute Person mit dem Kind gemeinsam in die Klinik aufgenommen wird. Je kleiner ein Kind ist, desto mehr benötigt es die vertraute Nähe der Eltern. Die Kosten für eine Begleitperson werden meist von der Krankenkasse übernommen. Bei älteren Kindern und Jugendlichen kann es genügen, wenn die Eltern bei wichtigen Untersuchungen oder vor/nach Operationen anwesend sind sowie regelmäßig zu Besuch kommen. Doch auch ältere, im normalen Leben sehr selbstständige Kinder benötigen bei einem Krankenhausaufenthalt Nähe, Betreuung und Zuspruch.

Ist ein stationärer Aufenthalt des Kindes unumgänglich, oder lässt er sich durch ambulante Behandlung verhindern oder verkürzen?

Eine stationäre Behandlung in einer Klinik wird dann notwendig, wenn eine ambulante Versorgung nicht ausreicht oder aber eine besondere geschulte Überwachung erforderlich ist. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern bedarf es oft Kinderfachpflegekräfte und Kinderärzte, um Anzeichen für eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Kindes zu erkennen. Daher ist ein „Übernachtung“ im Krankenhaus manchmal auch dann nötig, wenn die eigentliche Behandlung oder Untersuchung nur kurz ist. Wenn der gesundheitliche Zustand des Kindes eine stärkere ärztliche und pflegerische Betreuung erfordert und/oder wenn für die Behandlung Spezialistinnen und Spezialisten sowie besondere medizintechnische Geräte benötigt werden, ist ein Krankenhausaufenthalt oft unumgänglich. Eine stationäre Behandlung ist typischerweise erforderlich bei akuten Erkrankungen wie zum Beispiel einer Verletzung durch einen Unfall oder einer Operation, die nicht ambulant durchgeführt kann.

Je nach Krankheit oder Verletzung gibt es manchmal mehrere Möglichkeiten der Behandlung, mal mit oder ohne OP, mal mit oder ohne Krankenhausaufenthalt. In solchen Fällen sollten Eltern, unbedingt eine medizinische Zweitmeinung einholen. Das bedeutet, eine weitere Ärztin oder Arzt um Rat zu fragen, welchen Behandlungsweg sie oder er empfiehlt. Ihr behandelnder Arzt wird sie dabei unterstützen. Denn gute Ärztinnen und Ärzte holen sogar untereinander Zweitmeinungen ein und verstehen dies nicht als Misstrauen.

Ist eine Mitaufnahme von einer Begleitperson möglich und gewünscht? Gibt es dabei eine Altersbeschränkung?

Bei Säuglingen und Kleinkindern werden grundsätzlich Mutter oder Vater mit ins Krankenhaus aufgenommen. Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) e.V. empfehlen eine Mitaufnahme bis zum 9. Geburtstag. Üblicherweise wird dies von vielen Kassen anerkannt und bezahlt. Grundsätzlich muss eine ärztlich bescheinigte Notwendigkeit für eine Mitaufnahme vorliegen. Eltern sollten darüber mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt und ihrer Krankenkasse sprechen und im Krankenhaus nachfragen, welche Möglichkeiten hierfür zur Verfügung stehen.

Welche Rechte haben Kinder, die ins Krankenhaus müssen?

1988 wurde der Dachverband European Association for Children in Hospital (EACH) gegründet. Dieser verfasste zehn Artikel über die Rechte von kranken Kindern und Jugendlichen. Diese zehn Artikel, genannt „EACH-Charta“, dienen Kinderkliniken in ganz Europa als Leitlinien für ihre Tätigkeit und sollten die Grundlage bei der Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einem Krankenhaus sein.

Kinderkliniken und auf Kinder spezialisierte Fachabteilungen folgen weitestgehend den Leitlinien der Charta. Die Charta wird auch von der Weltgesundheitsorganisation WHO unterstützt. Die Charta hat zwar keine Gesetzeskraft, dennoch können sich Eltern mit ihren Kindern darauf berufen. Für Krankenhäuser sollte deren Befolgung eine Selbstverständlichkeit sein.

In dieser Charta für Kinder im Krankenhaus sind folgende Rechte bzw. Anforderungen an die Krankenhausbehandlung festgehalten:

  • das Recht, die Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben,
  • nur in einem Krankenhaus aufgenommen zu werden, wenn die medizinische Behandlung nicht anderweitig erfolgen kann und
  • die Einbeziehung von Kindern und Eltern in alle Entscheidungen, die ihre medizinische Behandlung betreffen.
  • Kinder sollen gemeinsam mit anderen Kindern betreut werden, die Umgebung soll den Bedürfnissen der Kinder entsprechend geplant und eingerichtet sein und die Einrichtung soll über das entsprechende fachlich ausgebildete Personal verfügen.
  • Das Personal soll so ausgebildet sein, dass es auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien eingehen kann.

Im November 1997 beschloss zudem die Gesundheitsminister-Konferenz der Länder, dass im Krankenhaus behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche vorrangig in pädiatrischen Fachabteilungen behandelt werden sollen. Dies gilt auch für Maßnahmen vor und nach Operationen. Kranke Kinder, die nicht in pädiatrischen Krankenhausabteilungen behandelt werden, sollen vorrangig von Kinderpflegefachkräften betreut und nicht in einem Raum mit Erwachsenen untergebracht werden.

Die genannten Aspekte zeigen Eltern, worauf sie vor und während eines Krankenhausaufenthaltes ihres Kindes achten können. Sprechen Sie das Behandlungsteam an, wenn Sie beispielsweise bemerken, dass – je nach Alter des Kindes – über den Kopf des Kindes hinweg entschieden wird.

Hinweis zu COVID-19 / Coronavirus

Aufgrund der COVID-19-Pandemie gelten derzeit vielerorts eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten. Es gelten die Regelungen der Bundesländer und ggf. Vorschriften der zuständigen Gesundheitsämter. Im Falle von Kindern wird über Besuche oder Übernachtung der Mutter oder des Vaters im Einzelfall entschieden. Eltern sollten sich vorab in der Klinik darüber informieren bzw. das Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt, den Pflegefachkräften oder mit dem Sozialdienst des Krankenhauses suchen.