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Methodik und Datengrundlage der Krankenhaussuche der Weissen Liste

Die gemeinnützige Weisse Liste steht seit über zehn Jahren für unabhängige Qualitätstransparenz im Gesundheitssystem. Die Krankenhaussuche der Weissen Liste ist seit 2008 ununterbrochen online zugänglich und wurde seither mehrfach überarbeitet.

Die Konzeption, Nutzerführung, Datenaufbereitung, Auswahl und Darstellung von Qualitätsinformationen zu Krankenhäusern auf der Weissen Liste beruht auf vielfältigen wissenschaftlichen Studien, Befragungen und Analysen.

Auf dieser Seite möchten wir Sie über die angewandte Methodik und die verwendeten Datengrundlagen der Krankenhaussuche informieren.

In unserer Entscheidungshilfe zur Auswahl von Krankenhäusern lesen Sie, wie Sie die Weisse Liste für Ihre Auswahlentscheidung nutzen können und worauf Sie als Patientin oder Patient achten sollten.

Folgende Fragen werden auf dieser Seite beantwortet:

Inhalt

  1. Wie bewertet die Weisse Liste die Qualität von Krankenhäusern?
  2. Wie macht die Weisse Liste aus Daten Qualitätsaussagen?
  3. Wie funktioniert die Suche nach einem geeigneten Krankenhaus auf der Weissen Liste?
    1. Was ist die Schnellsuche?
    2. Wie kommt es zu den automatischen Vorschlägen in der Suche?
    3. Wie funktionieren die Suchfunktionen der Weissen Liste?
      1. Suche mit einem Behandlungsgrund
      2. Suche nach einer Fachabteilung
      3. Suche nach einem Krankenhaus
      4. Suche mit einer Ortsanagabe
  4. Wie funktionieren die Filter- und Sortierfunktionen auf der Ergebnisseite?
  5. Welche Krankenhäuser werden auf der Weissen Liste dargestellt?
  6. Was versteht die Weisse Liste unter „Qualität“?
    1. Fallzahl als Ausdruck von Erfahrung
      1. Was sagen die Fallzahlen über die Erfahrung aus?
      2. Wie wird die Erfahrung berechnet und dargestellt?
    2. Informationen zu zertifizierten Krankenhäusern der Deutschen Krebsgesellschaft
      1. Was sagen Zentrumszertifikate aus?
      2. Wie werden Zentrumszertifikate dargestellt?
    3. Behandlungsqualität
      1. Was meint Behandlungsqualität und was sagt sie aus?
      2. Wie wird die Behandlungsqualität berechnet und dargestellt?
    4. Patientensicherheit und Hygiene
      1. Was ist mit Patientensicherheit und Hygiene gemeint und was sagen die Angaben aus?
      2. Wie wird die Patientensicherheit und Hygiene berechnet und dargestellt?
    5. Erfahrungsberichte zum Krankenhaus
      1. Was sind Erfahrungsberichte?
      2. Was sagen Erfahrungsberichte aus?
      3. Können Krankenhäuser auf Erfahrungsberichte reagieren?
      4. Wie werden Erfahrungsberichte dargestellt?
      5. Werden Erfahrungsberichte geprüft oder bearbeitet?
    6. Eignung (Qualifikation des Personals, Geräteausstattung Behandlungsschwerpunkte)
      1. Was meint „Eignung“ und was sagt sie aus?
      2. Wie wird die „Eignung“ berechnet und dargestellt?
    7. Patientenbefragung
      1. Was sagen die Ergebnisse der Patientenbefragung aus?
      2. Wie funktioniert die Patientenbefragung?
      3. Wie sehen die Fragebögen aus und wo finde ich die Ergebnisse?
    8. Welche Qualitätsdaten gibt es darüber hinaus und warum sind sie über die Weisse Liste nicht abrufbar
  7. Warum werden Gesundheitsinformationen und in manchen Fällen besondere Hinweise angezeigt?
    1. Gesundheitsinformationen
    2. Information zur Mindestmengenregelung
    3. Zweitmeinungsangebote
  8. Welche Datenquellen nutzt die Weisse Liste?
    1. Was sind die gesetzlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser?
    2. Gesundheitsinformationen
  9. Wie aktuell sind die Angaben auf der Weissen Liste?
  10. Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Krankenhaussuche der Weissen Liste?
  11. Rechtliche Hinweise zur Methodik

1. Wie bewertet die Weisse Liste die Qualität von Krankenhäusern?

Die Weisse Liste oder ihre Mitarbeiter überprüfen nicht selbst vor Ort die Qualität von Krankenhäusern.

Die Weisse Liste nutzt – abgesehen von den Ergebnissen der Patientenbefragungen sowie Erfahrungsberichte – ausschließlich Qualitätsinformationen, die von offiziellen Stellen oder Organisationen veröffentlicht werden. Die Daten werden so weiterverarbeitet, dass sie für Nutzer aussagekräftig und verständlich werden. Das geschieht auf der Basis wissenschaftlich fundierter Methoden. Unsere Methoden und Datenquellen haben wir hier möglichst allgemein verständlich und vereinfacht dargestellt.

Sämtliche Berechnungsmethoden und Darstellungsformen gelten für alle Krankenhäuser gleichermaßen. Keine Einrichtung wird in den Berechnungsprozessen bevorzugt oder benachteiligt. Die Einrichtungen haben keinen Einfluss darauf, wie sie dargestellt oder bewertet werden. Die Weisse Liste ist grundsätzlich kosten- und werbefrei und erhält von Krankenhäusern kein Geld oder Vermittlungsprovisionen.

Die Beurteilung der Qualität von Krankenhäusern kann unterschiedlich ausfallen, je nachdem, welche Kriterien verwendet werden. Was die Weisse Liste unter Qualität versteht und deshalb Patientinnen und Patienten auf der Krankenhaussuche zugänglich macht, lesen Sie unter der Frage „Was versteht die Weisse Liste unter Qualität?“

2. Wie macht die Weisse Liste aus Daten Qualitätsaussagen?

Ziel der Weissen Liste ist es immer, Patienten und ihre Angehörigen, aber auch Ärztinnen und Ärzte oder Berater möglichst übersichtlich und doch genau über die Qualität sowie Stärken und Schwächen der Krankenhäuser zu informieren. Ziel ist es, den genannten Nutzergruppen eine gut informierte Entscheidung für ein Krankenhaus zu ermöglichen.

Wissenschaftliche Studien und Nutzerbefragungen haben ergeben, dass Aussagen über die Qualität von Gesundheitseinrichtungen, egal ob über Ärzte, Krankenhäuser oder Pflegeheime, für Laien gut verständlich sein müssen, damit eine richtige Entscheidung getroffen werden kann. Zu viele Informationen auf einmal können nicht aufgenommen werden. Und eine Vielzahl von Daten und Zahlen hilft selbst Experten nur schwer weiter.

Damit Daten besser verständlich werden, führt die Weisse Liste Berechnungen durch und fasst Daten zusammen. Besonderen Wert legt die Weisse Liste auf eine vereinfachende Darstellung von Qualitätsdaten, damit die Nutzer der Weissen Liste die verfügbaren Daten leichter verstehen und interpretieren können und so letztlich das richtige Krankenhaus finden.

Die Vereinfachung geschieht meist dadurch, dass Krankenhäuser in drei Gruppen eingeteilt werden: unterdurchschnittlich, durchschnittlich und überdurchschnittlich, was mit ein bis drei Sternen symbolisiert wird. Wie genau die Einteilung zustande kommt, unterscheidet sich leicht je nach Datengrundlage und ist weiter unten für jeden Datenbereich beschrieben.

Sämtliche Einzelwerte, auf denen die zusammenfassenden Qualitätsaussagen beruhen, sind für interessierte Nutzer auf der Weissen Liste oder auf den Referenz-Qualitätsberichten der Krankenhäuser einsehbar, die auf den jeweiligen Detailseiten der Krankenhäuser verlinkt sind bzw. in der Referenzdatenbank des Gemeinsamen Bundesausschusses abrufbar sind (www.g-ba-qualitaetsberichte.de). Zusammen mit den hier veröffentlichten Berechnungsmethoden lassen sich so alle Zusammenfassungen und Berechnungen nachvollziehen.

Die Methoden zur Zusammenfassung und Darstellung sind auf Grundlage wissenschaftlicher Expertise oder Studien entwickelt. Zudem werden Nutzertests zur Verständlichkeit durchgeführt. Sofern verfügbar, werden gesetzliche Grenzwerte berücksichtigt.

3 Wie funktioniert die Suche nach einem geeigneten Krankenhaus auf der Weissen Liste?

Die Weisse Liste ermöglicht die passgenaue Suche nach einem Krankenhaus für einen konkreten Behandlungsanlass. Der Suchprozess beginnt daher mit der Eingabe der vorliegenden Krankheit oder der benötigten Behandlung. Das System im Hintergrund unterstützt dabei mit Begriffsvorschlägen und Schnellsuchmöglichkeiten. Daneben ist auch die direkte Suche nach einem Krankenhausnamen oder einer Fachabteilung möglich.

3.1 Was ist die Schnellsuche?

Besonders häufige Suchanlässe können über die entsprechend benannten Schaltflächen unter dem Eingabefeld gesucht werden.

Diese Schnellsuchen sind nach Relevanz ausgewählt und lösen direkt eine bundesweite Suche nach Krankenhäusern aus, die die genannten Erkrankungen behandeln. In der Ergebnisliste kann nachträglich noch ein Ort im entsprechenden Suchfeld ergänzt werden, um die Suche regional einzugrenzen. Die hinter den Begriffen liegenden medizinisch exakten Diagnose- und Behandlungsschlüssel sind auf Grundlage von Expertenwissen ausgewählt. Bei Krebserkrankungen arbeitet die Weisse Liste hierfür beispielsweise mit der Deutschen Krebsgesellschaft zusammen.

3.2 Wie kommt es zu den automatischen Vorschlägen in der Suche?

Um die Suche zu starten, geben Nutzer einen eigenen Suchbegriff ein, falls der Suchanlass nicht über die Schnellsuche abgedeckt ist. Der Suchbegriff muss nicht in Fachsprache ausgedrückt sein. Auch bei Tippfehlern können meist sinnvolle Vorschläge angeboten werden.

Zu jedem Suchbegriff ermittelt das System zunächst passende Suchvorschläge auf Basis medizinischer Fachkataloge. Erst dann wird in den Krankenhausdaten nach passenden Krankenhäusern gesucht.

Automatische Suchvorschläge werden für folgende Kategorien gemacht:

  • Krankheiten (Fachbegriff: Diagnosen)
  • Behandlungen (Fachbegriff: Prozeduren)
  • Zu Körperteilen passende Krankheiten oder Behandlungen
  • Fachabteilungen (und passende Synonyme)
  • Name bzw. Namenstandteile der Krankenhäuser
  • Für Experten gibt es eine zusätzliche Suchfunktion nach den medizinischen Codes der Fachkataloge (ICD- und OPS-Codes), die sowohl die Eingabe eines alphanumerischen Codes ermöglicht als auch die Eingabe eines medizinischen Schlagwortes, für das passende ICD/OPS-Codes angezeigt werden.

Zur Ermittlung von zum eingegebenen Suchbegriff passenden medizinischen Schlagworten hat die Weisse Liste ein digitales semantisches Netzwerk eines auf medizinische Daten spezialisierten Unternehmens integriert. Die Daten werden dabei ausschließlich bei der Weissen Liste verarbeitet und es werden selbstverständlich keinerlei Nutzerdaten an Dritte weitergegeben.

Als Suchvorschläge angezeigt werden deutschlandweit eher häufige und semantisch ähnliche medizinische Schlagworte.

Zur Ermittlung der Fachabteilungsvorschläge nutzt die Weisse Liste ein eigens entwickeltes System, mit dessen Hilfe zum Suchbegriff passende Fachabteilungen vorgeschlagen werden können. Dabei werden sowohl fachsprachliche Bezeichnungen der Fachabteilungen berücksichtigt als auch deren laiensprachliche Übersetzungen und inhaltlich synonyme Bezeichnungen, z.B. Kinderheilkunde für Pädiatrie.

Zur Ermittlung der Vorschläge für Krankenhausnamen direkt in der Krankenhaus-Datenbank der Weissen Liste gesucht und es werden entsprechende Vorschläge gemacht.

3.3 Wie funktionieren die Suchfunktionen der Weissen Liste?

Die Suche kann drei unterschiedliche Arten auslösen, wie die Krankenhäuser dargestellt werden:

  • Suche mit einem Behandlungsgrund: Hier werden passende Qualitätsdaten angezeigt
  • Suche nach bestimmten Fachabteilungen: Die in diesem Modus angezeigten Daten sind für einzelne Behandlungen weniger aussagekräftig.
  • Suche nach bestimmten Krankenhäusern: In diesem Modus werden eher, allgemeine, auf das ganze Krankenhaus bezogene Angaben angezeigt.

3.3.1 Suche mit einem Behandlungsgrund

Zu einem vom Nutzer eingegebenen oder aus den Vorschlägen ausgewählten Behandlungsgrund passen ein oder mehrere Prozeduren- bzw. Diagnosen-Codes. Zur Ermittlung zu einem Behandlungsgrund passender Krankenhäuser werden mit diesen Codes in den Datensätzen aller Krankenhäuser gesucht, ob eine oder mehrere Fachabteilungen des Krankenhauses die gesuchten Leistungen erbringt. Die gefundenen Krankenhäuser werden in der Ergebnisliste dargestellt.

Welche Krankheiten oder Behandlungen (Fachbezeichnung: Diagnoseschlüssel und Prozedurenschlüssel) genau zum Suchergebnis führen, können Nutzer in der Ergebnisliste einsehen. Dort gibt es eine Funktion zur Anzeige dieser Behandlungsgründe im oberen Teil der Ergebnisseite.

Die als Expertenfunktion zuschaltbare Suche nach Diagnosen- oder Prozedurenschlüssel löst eine Suche direkt mit den ausgewählten Diagnosen bzw. Prozeduren aus. Dabei werden im Suchergebnis Fallzahlen aller Diagnosen bzw. Prozeduren zusammengezählt, die zum gesuchten Schlüssel gehören. Aber auch die Suche mit endstelligen Codes ist möglich.


3.3.2 Suche nach einer Fachabteilung

Wenn ein Nutzer eine automatisch vorgeschlagene Fachabteilung ausgewählt hat, funktioniert die Suche nach passenden Fachabteilungen in der Krankenhaus-Datenbank mit einer kombinierten Suchfunktion sowohl mit passenden Fachabteilungsschlüsseln, die von Krankenhäusern zur Identifikation und Abrechnung genutzt werden, als auch mit passenden Fachbegriffen im Namen der Fachabteilung.

Wird nach allgemeinen Fachabteilungen, etwa Chirurgie ohne eine Spezialisierung gesucht, werden auch Fachabteilungen mit Spezialisierung als Ergebnis angezeigt. Werden spezialisierte Fachabteilungen gesucht, werden hingegen allgemein ausgerichtete Fachabteilung dieser Fachrichtung nicht angezeigt.

Durch die Kombination mit einer Suche im vom Krankenhaus angegebenen Namen werden auch solche Fachabteilungen der Krankenhäuser angezeigt, die eine Spezialbezeichnung im Namen tragen, jedoch nicht vom Krankenhaus mit der entsprechenden Schlüsselbezeichnung ausgezeichnet wurden.

Im Ergebnis werden also prinzipiell eher mehr als zu wenige Fachabteilungen angezeigt; dies ist sowohl im Interesse der Nutzer als auch der Krankenhäuser. Hintergrund ist, dass die datentechnische Verschlüsselung von Fachabteilung von Land zu Land unterschiedlich geregelt und ursprünglich Planungszwecken dient, nicht jedoch einer patientenorientierten Suche.


3.3.3 Suche nach einem Krankenhaus

Wenn ein Nutzer einen Suchbegriff eingegeben hat, wird nach Krankenhäusern gesucht, die diesen Begriff im Namen tragen. Dabei kann es sich bei dem Suchbegriff beispielsweise um einen Namensbestandteil, wie etwa „Marien“ bei der Suche nach dem St. Marienhospital, handeln oder aber um einen allgemeineren Suchbegriff wie „Herz“, der dann Kliniken mit „Herz“ im Namen anbietet und sucht, wie die „Herzklinik“ oder das „Herz-Jesu-Hospital“.


3.3.4 Suche mit einer Ortsanagabe

Zusätzlich zum eingegebenen Suchbegriff kann ein Ort als Ortsname oder Postleitzahl eingegeben werden. Auch die Angabe eines Bundeslandes ist möglich. Damit werden die Suchergebnisse auf einen bestimmten Umkreis um diesen Ort eingegrenzt. Mit der Eingabe eines Ortes ist auch die Sortierung der Ergebnisse nach Entfernung möglich. Der Umkreis der Suche kann auf der folgenden Ergebnisseite noch angepasst werden.
Wird kein Ort eingegeben, wird automatisch deutschlandweit gesucht.

4. Wie funktionieren die Filter- und Sortierfunktionen auf der Ergebnisseite?

Der Filter auf der Ergebnisseite ermöglicht es Nutzern, mit wenigen Klicks die Anzahl der angezeigten Krankenhäuser auf individuell passende einzugrenzen. Nutzer können damit Mindestanforderungen stellen, beispielsweise für eine besonders gute Eignung oder eine hohe Erfahrung bzw. Behandlungsfallzahl für die ausgesuchte Behandlung oder Erkrankung. Auch der Umkreis, in dem gesucht werden soll, lässt sich über die Filterfunktion auch nachträglich leicht einstellen. Die Kombination von diversen Filtereinstellungen ist möglich, um hinsichtlich mehrerer Kriterien das bestmögliche Krankenhaus zu finden.
Welche Filterfunktionen angeboten werden, hängt dabei vom konkreten Suchanlass ab. Die wichtigsten Filterkriterien finden sich jeweils weiter oben.
Mit der Sortierfunktion können Nutzer die Krankenhäuser auf der Ergebnisliste entsprechend selbst gewählter Kriterien sortieren. So sind die „besten“ Krankenhäuser einer Kategorie, wie etwa die mit der größten Erfahrung/Behandlungsfallzahl, oben in der Liste angezeigt und somit leicht zu erkennen.

5. Welche Krankenhäuser werden auf der Weissen Liste dargestellt?

In der Weissen Liste werden alle rund 2.000 deutschen Krankenhäuser und deren Standorte aufgeführt, bei denen die Kosten für eine Krankenhausbehandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden

Genauer gesagt, werden nur Krankenhäuser abgebildet, die nach § 108 SGB V zugelassen und verpflichtet sind, einen sogenannten strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und bei den zuständigen Stellen einzureichen. Für die Vorgaben und Regelungen ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Unter einem Qualitätsbericht versteht man im deutschen Gesundheitswesen eine systematische schriftliche Dokumentation der Struktur- und Leistungsdaten eines Krankenhauses, ergänzt durch Angaben über das Qualitätsmanagement dieser Einrichtung.

Weitere Krankenhäuser, bei denen die Behandlung nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, sind in der Regel nicht auf der Weissen Liste abrufbar. Ausnahme sind Krankenhäuser, die freiwillig einen Qualitätsbericht beim G-BA eingereicht haben.

6. Was versteht die Weisse Liste unter „Qualität“?

Die Weisse Liste möchte möglichst umfassend und genau über die Qualität von Krankenhäusern berichten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu bestimmen, was Qualität von Krankenhäusern eigentlich genau bedeutet. Die Weisse Liste entscheidet aus Sicht von Patientinnen und Patienten und soweit als möglich auf wissenschaftlicher Grundlage, welche Kriterien dazugehören. Es kommt darauf an, in welchem Krankenhaus die Aussicht auf ein gutes Behandlungsergebnis für die Patientin oder den Patienten am größten ist. Dazu werden die bestmöglichen, verfügbaren Daten herangezogen. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Kriterien in allen Behandlungsfällen gleichermaßen von Belang sind oder überhaupt Daten dazu verfügbar sind.

Aus Sicht der Weissen Liste setzt sich Qualität von Krankenhäusern aus mehreren Aspekten zusammen. Dabei gibt es drei Kategorien:

1. Aspekte, die für jede Behandlung gleichermaßen wichtig sind, dazu gehören:

  • Die Erfahrung, ausgedrückt mit der Anzahl der durchgeführten Behandlungen bzw. als Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten (Fallzahl)
  • Wie sehr sich das Krankenhaus um Patientensicherheit und Hygiene bemüht und Standards einhält
  • Die Erfahrung anderer Patientinnen und Patienten, ermittelt insbesondere aus systematischen, wissenschaftlich fundierten und flächendeckenden Patientenbefragungen

2. Aspekte, die nur für bestimmte Behandlungsanlässe wichtig sind. Dazu gehören

  • Zentrumszertifikate, also Zertifikate, die belegen, dass bestimmte medizinische Anforderungen erfüllt sind, was auch unabhängig überprüft wird
  • bestimmte Qualitätsaussagen zur Behandlungsqualität, ermittelt aus Indikatoren der gesetzlichen Qualitätssicherung
  • die Eignung eines Krankenhauses, wozu bestimmte Qualifikation des Personals, die Ausstattung mit bestimmten medizinischen Geräten sowie Behandlungsschwerpunkte gehören

3. Aspekte, die eigentlich zu einer umfassenden Qualitätsbewertung dazugehören würden, wozu jedoch keine oder keine verlässlichen Daten öffentlich vorliegen und die aus diesem Grunde nicht auf der Weissen Liste dargestellt werden können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Datenauswertungen von Behandlungsdaten der Krankenkassen („Routinedaten“)
  • die Frage, ob stets die richtige Entscheidung getroffen wurde, ob die Krankenhausbehandlung überhaupt notwendig ist (Qualität der Indikationsstellung).
  • Durch Befragungen der Patientinnen und Patienten ermittelte Daten zum konkreten Behandlungserfolg (Fachbegriff: Patient Reported Outcomes)

Im Folgenden werden die Qualitätsinformationen, die die Weisse Liste für die Krankenhaussuche nutzt, genauer beschrieben.

6.1 Fallzahl als Ausdruck von Erfahrung


6.1.1 Was sagen die Fallzahlen über die Erfahrung aus?

Der einzige Wert, der die Erfahrung eines (ganzen) Krankenhauses mit der Behandlung bestimmter Krankheiten annähernd ausdrückt, sind die Fallzahlen. Je mehr Fälle, desto erfahrener wird das Krankenhaus voraussichtlich sein. Studien zeigen – verallgemeinernd gesprochen – dass Krankenhäuser mit einer vergleichsweise geringen Fallzahl hinsichtlich mehrerer Kriterien eine durchschnittlich schlechtere Behandlungsqualität aufweisen. Das betrifft grob gesagt insbesondere das Fünftel der Krankenhäuser mit den geringsten Fallzahlen. Die Weisse Liste setzt in der bewertenden Einteilung zur Sicherheit etwas strengere Maßstäbe an (siehe Berechnungsmethode).

Die Gesamtzahl der Behandlungen bzw. die Gesamtzahl der behandelten Patientinnen und Patienten verteilt sich naturgemäß auf mehrere Ärzte sowie, Pflegefachkräfte und Therapeutinnen und Therapeuten. Daher sind diese Zahlen ein erster grober, aber dennoch wichtiger Anhaltspunkt. Patientinnen und Patienten sollten vor Ort nachfragen, wie viel Erfahrung beispielsweise der behandelnde Operateur tatsächlich hat.


6.1.2 Wie wird die Erfahrung berechnet und dargestellt?

Auf der Weissen Liste wird, je nach Suchanlass, entweder die Summe der in einem Jahr behandelten Patientinnen und Patienten mit den zur Suchanfrage passenden Krankheiten oder die Summe der gesuchten Behandlungen dargestellt. Gezählte Behandlungsfälle und gezählte Krankheiten werden niemals gemischt oder zusammengezählt. Betrifft die Suche mehrere Krankheiten oder Behandlungen, so werden die jeweiligen Fallzahlen zusammengezählt.

Die Berechnung und Darstellung erfolgt mit einer Sterneeinteilung in drei Kategorien:

  • Drei Sterne: Das Krankenhaus gehört zum Viertel der Krankenhäuser mit den höchsten Fallzahlen. Sinngemäß: Das Krankenhaus hat überdurchschnittlich viele behandelte Patientinnen und Patienten / durchgeführte Behandlungen
  • Zwei Sterne: Das Krankenhaus gehört zur Hälfte aller Krankenhäuser, deren Fallzahlen im Mittelfeld liegen. Sinngemäß: Das Krankenhaus hat durchschnittlich viele behandelte Patientinnen und Patienten / durchgeführte Behandlungen
  • Ein Stern: Das Krankenhaus gehört zum Viertel der Krankenhäuser mit den geringsten Fallzahlen. Sinngemäß: Das Krankenhaus hat unterdurchschnittlich viele behandelte Patientinnen und Patienten / durchgeführte Behandlungen
  • Ein Stern mit zusätzlichem Hinweis: Das Krankenhaus gehört zum Zehntel der Krankenhäuser mit den geringsten Fallzahlen. Sinngemäß: Das Krankenhaus hat nur vereinzelt viele behandelte Patientinnen und Patienten / durchgeführte Behandlungen

Der Begriff „durchschnittlich“ meint hier, dass die Einrichtung „im Mittelfeld liegt“; nicht jedoch, dass ihre Weiterempfehlungsrate exakt dem Durchschnitt entspricht.

Besonderheit bei kleinen Fallzahlen:

Aus Datenschutzgründen dürfen Krankenhäuser Fallzahlen kleiner als vier nicht angeben. Stattdessen wird der Hinweis „Datenschutz“ angegeben. Die Weisse Liste nimmt für diese Fälle im Interesse der Patientinnen und Patienten vorsichtshalber die kleinste Zahl, also 1, zur Berechnung der dargestellten Fallzahl an. Über eine Information an der dargestellten Fallzahl (Erfahrung) können Patientinnen und Patienten erkennen, ob die angegebene Fallzahl davon betroffen ist. Im Detailprofil kann über das Informations-Icon bei der Erfahrung/Fallzahl eingesehen werden, in welchem Bereich die tatsächliche Anzahl liegen kann.

6.2 Informationen zu zertifizierten Krankenhäusern der Deutschen Krebsgesellschaft


6.2.1 Was sagen Zentrumszertifikate aus?

Zentrumszertifikate auf Grundlage medizinischer und fachlicher Anforderungen, sind eine gute Orientierungshilfe für Patientinnen und Patienten. Diese bestimmten Zertifikate erhalten nur Krankenhäuser, die die vorgegebenen Anforderungen erfüllen. Studien zeigen, dass die Behandlungsqualität in zertifizierten Zentren höher ist als anderswo. Lesen Sie hier mehr zum Thema Zentren und Zertifikate und worauf Patientinnen und Patienten achten sollten.


6.2.2 Wie werden Zentrumszertifikate dargestellt?

Auf der Weissen Liste wird angezeigt, welche Krankenhäuser als Krebszentrum zertifiziert sind. Die Angaben stammen von der Deutschen Krebsgesellschaft und werden laufend aktualisiert. Berücksichtigt werden Zertifikate der Deutschen Krebsgesellschaft sowie von ihr anerkannte Zertifikate.

6.3 Behandlungsqualität


6.3.1 Was meint Behandlungsqualität und was sagt sie aus?

Für bestimmte Behandlungen oder Operationen sind die Krankenhäuser verpflichtet, Daten zur Behandlungsqualität zu dokumentieren und zu melden.

Das betrifft beispielsweise das Behandlungsergebnis, nötige neuerliche OPs, falls ein Eingriff nicht den gewünschten Erfolg brachte, die Anzahl von Todesfällen sowie aufgetretene Komplikationen. Die zu meldenden Angaben sind Indikatoren, also Daten, die auf eine gute oder schlechte Qualität hinweisen.

Gesamthaft werden diese Angaben Ergebnisse der „externen stationären Qualitätssicherung“ genannt.

Das Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben, wissenschaftlich fundiert und die einzig öffentlich zugängliche Datenquelle, mit der man derzeit in Deutschland tatsächlich flächendeckend Qualität für bestimmte Behandlungen vergleichend darstellen kann.

Experten weisen dennoch auf nötige Weiterentwicklung des Verfahrens und seiner Methoden hin.

Die Daten werden von einer unabhängigen Stelle gesammelt und untereinander verglichen. Auffälligkeiten werden mit den Krankenhäusern diskutiert. Im Anschluss wird festgestellt, ob das Krankenhaus hinsichtlich der Indikatoren im Vergleich auffällig schlecht abschneidet oder unauffällig ist. Für das Berichtsjahr 2020 sind die Dokumentationsraten nur eingeschränkt aussagekräftig, da sich im Erfassungsjahr 2020 Unterschreitungen der Dokumentationsrate in Folge der Covid-19-Pandemie ergeben können, die als unverschuldet zu werten sind.


6.3.2 Wie wird die Behandlungsqualität berechnet und dargestellt?

Je nach Suchanlass ermittelt die Weisse Liste, ob und wenn ja welche Kriterien der gesetzlichen Qualitätssicherung relevant sind. Dabei werden nur diejenigen Kriterien genutzt, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für sämtliche der gesuchten Behandlungen gelten.

Es wird gezählt, wie viele der relevanten Qualitätsindikatoren beim Krankenhaus auffällig gelten und welche nicht.

Die Weisse Liste rechnet aus, wie viele der möglichen Kriterien für das Krankenhaus im Verfahren als unauffällig bewertet wurden. Die Darstellung erfolgt mit einer Sterneeinteilung in drei Kategorien:

  • Drei Sterne: Das Krankenhaus wurde bei sämtlichen Kriterien als unauffällig bewertet
  • Zwei Sterne: Das Krankenhaus wurde bei mindestens der Hälfte der Kriterien als unauffällig bewertet
  • Ein Stern: Das Krankenhaus wurde bei weniger als der Hälfte der Kriterien als unauffällig bewertet

6.4 Patientensicherheit und Hygiene


6.4.1 Was ist mit Patientensicherheit und Hygiene gemeint und was sagen die Angaben aus?

Umfragen zufolge sind die Kriterien Patientensicherheit und Hygiene für Patientinnen und Patienten besonders wichtig bei einem Krankenhausaufenthalt. Es geht darum, mit welchen Maßnahmen das Krankenhaus seine Patientinnen und Patienten schützt, beispielsweise vor Behandlungsfehlern, Verwechslungen oder falscher Medikamentengabe. Außerdem geht es darum, wie sehr sich das Krankenhaus darum bemüht, Infektionen mit Krankheitserregern im Krankenhaus zu vermeiden.

Mehr dazu und worauf Patientinnen und Patienten achten sollen, lesen Sie in unseren Informationen zum Thema Patientensicherheit und Hygiene.

Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich zu melden, welche Maßnahmen zur Patientensicherheit und Hygiene sie anwenden.

Trotzdem die möglichen Maßnahmen unterschiedlich wirksam sind, kann man grob sagen: Je mehr Kriterien ein Krankenhaus erfüllt, desto besser ist es für die Patientinnen und Patienten.


6.4.2 Wie wird die Patientensicherheit und Hygiene berechnet und dargestellt?

Weil die Bedeutung und Wirkung der einzelnen Maßnahmen für Patientinnen und Patienten, die gerade nach einem Krankenhaus suchen, nicht eindeutig bestimmbar sind, bewertet die Weisse Liste die Kriterien nicht unterschiedlich, sondern zählt sie gleichbedeutend zusammen.

Die Weisse Liste wertet aus, wie viele der möglichen Kriterien ein Krankenhaus erfüllt. Die Darstellung erfolgt mit einer Sterneeinteilung in drei Kategorien:

  • Drei Sterne: Das Krankenhaus erfüllt nahezu alle Kriterien*
  • Zwei Sterne: Das Krankenhaus erfüllt mindestens die Hälfte der Kriterien
  • Ein Stern: Das Krankenhaus erfüllt weniger als die Hälfte der Kriterien

* Toleranzbereich von 10 Prozent, d.h. mind. 90 Prozent der erforderlichen Kriterien sind erfüllt

Da nicht sämtliche der Kriterien für alle Krankenhäuser zutreffen, werden diese in Einzelfällen bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die Anzahl der zu erfüllenden Kriterien wird in diesen Fällen etwas weniger.

Welche Kriterien genau zur Berechnung herangezogen werden, lesen Sie in unseren Informationen zum Thema Patientensicherheit und Hygiene.

6.5 Erfahrungsberichte zum Krankenhaus


6.5.1 Was sind Erfahrungsberichte?

Erfahrungsberichte sollen persönliche Erfahrungen, die während eines Krankenhausaufenthalts gemacht wurden, wiedergeben. Erfahrungsberichte können Patientinnen und Patienten, Angehörige oder auch Klinikmitarbeiterinnen und Mitarbeiter einreichen. Von diesen Rückmeldungen sollen sowohl andere Patientinnen und Patienten als auch die Kliniken selbst profitieren. So wird Nutzern eine weitere Orientierungshilfe bei der Wahl eines Krankenhauses und der Klinik Anregungen für Verbesserungsmaßnahmen gegeben.


6.5.2 Was sagen Erfahrungsberichte aus?

Die subjektiven Erfahrungsberichte ergänzen die vorhandenen Daten und Informationen, die in der Weissen Liste enthalten sind. Sie können und sollen diese aber keinesfalls ersetzen und werden nicht mit anderen Daten oder Bewertungen auf der Weissen Liste vermischt oder weiter ausgewertet. Erfahrungsberichte stellen immer die Sicht Einzelner dar und können nicht auf alle Patientinnen und Patienten oder alle Behandlungen im Krankenhaus übertragen werden.


6.5.3 Können Krankenhäuser auf Erfahrungsberichte reagieren?

Vom Krankenhaus legitimierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter (z. B. aus dem Beschwerde- oder Qualitätsmanagement) haben die Möglichkeit, jeden Bericht direkt zu kommentieren oder Stellung zu nehmen, um auf Lob und Kritik zu reagieren oder ihre Sicht der Dinge zu schildern. Die Weisse Liste hat die Erfahrung gemacht, dass Krankenhäuser sehr gut mit konstruktiven Kritiken umgehen können und diese auch für ihr Qualitätsmanagement nutzen. Die Stellungnahmen werden direkt unter dem jeweiligen Erfahrungsbericht veröffentlicht.


6.5.4 Wie werden Erfahrungsberichte dargestellt?

Erfahrungsberichte werden je nach Suchanlass dargestellt. Anhand der Erfahrungsberichte ist es technisch nicht möglich, Berichte exakt zur gesuchten Behandlung darzustellen, da diese Angabe nicht erfragt wird. Stattdessen werden Erfahrungsberichte von solchen Fachabteilungen dargestellt, in denen die gesuchte Behandlung im konkreten Krankenhaus wahrscheinlich durchgeführt wurde. Dies wird mittels eines Algorithmus der Weissen Liste anhand der Fallzahlen sowie weiteren Regeln berechnet.


6.5.5 Werden Erfahrungsberichte geprüft oder bearbeitet?

Die Weisse Liste prüft vor Veröffentlichung die Berichte auf Verstöße gegen geltende Bestimmungen. Hierfür wurden spezielle Vorgaben und Nutzungsbedingungen erstellt.

Verstoßen Erfahrungsberichte gegen die Vorgaben der Weissen Liste werden sie nicht veröffentlicht. Diese Vorgaben sollen Hinweise auf einzelne Personen, Diffamierung, Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen verhindern.

Die Berichte werden in anonymer Form und in voller Länge veröffentlicht. Für den Fall, dass personenbezogene Daten angegeben wurden, greift die Weisse Liste ein und „schwärzt“ die fraglichen Stellen, ohne dass weitere redaktionelle Veränderungen vorgenommen werden.

6.6 Eignung (Qualifikation des Personals, Geräteausstattung Behandlungsschwerpunkte)


6.6.1 Was meint „Eignung“ und was sagt sie aus?

Das Krankenhaus muss zum Behandlungsbedarf der Patientinnen oder des Patienten passen und dafür möglichst gut geeignet sein. Ob ein Krankenhaus für eine bestimmte Krankheit oder eine Behandlung besonders geeignet ist, lässt sich aus Sicht der Weissen Liste anhand dreier Kriterien bestimmen:

  • Arbeiten am Krankenhaus Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte und Therapeutinnen und Therapeuten, die aus medizinischer Sicht die zur Behandlung benötigte fachliche Qualifikationen aufweisen?
  • Verfügt das Krankenhaus über die aus medizinischer Sicht erforderlichen Geräte?
  • Sieht das Krankenhaus die jeweilige Behandlung als einer seiner Behandlungsschwerpunkte an?

Der Anteil der erfüllten Kriterien drückt das Ausmaß der Eignung aus und wird auf der Weisen Liste dargestellt.

Die Weisse Liste hat von einem wissenschaftlichen Institut für rund 3.100 Behandlungsanlässe ein Regelwerk mit über 35.000 Einzelregeln erarbeiten lassen. In diesem Regelwerk ist auf Grundlage von medizinischen Leitlinien festgelegt, welche Anforderungen an die ärztliche Qualifikation, die Geräteausstattung sowie Behandlungsschwerpunkte des Krankenhauses je Behandlungsanlass gestellt werden sollte. Das Regelwerk wird jährlich überprüft und nötigenfalls an den aktuellen medizinischen Stand angepasst.


6.6.2 Wie wird die „Eignung“ berechnet und dargestellt?

Bei jeder Suchanfrage wird ermittelt, ob für den gesuchten Behandlungsanlass ein oder mehrere Regeln aus dem Regelwerk der Weissen Liste vorliegen. Daraus ergibt sich eine bestimmte Anzahl von Kriterien, die von einem guten Krankenhaus erfüllt werden kann.

Die Weisse Liste wertet aus, wie viele der möglichen Kriterien ein Krankenhaus erfüllt und berechnet dazu einen Quotienten. Somit werden alle Kriterien gleich gewichtet. Die Darstellung erfolgt mit einer Sterneeinteilung in drei Kategorien:

  • Drei Sterne: Das Krankenhaus erfüllt nahezu alle Kriterien*
  • Zwei Sterne: Das Krankenhaus erfüllt mindestens die Hälfte der Kriterien
  • Ein Stern: Das Krankenhaus erfüllt weniger als die Hälfte der Kriterien

* Toleranzbereich von 10 Prozent, d.h. mind. 90 Prozent der erforderlichen Kriterien sind erfüllt

6.7 Patientenbefragung


6.7.1 Was sagen die Ergebnisse der Patientenbefragung aus?

Die Erfahrung anderer Patientinnen und Patienten in und mitt einem Krankenhaus ist ein wichtiges Entscheidungskriterium. Das gilt vor allem dann, wenn bei einem Vergleich von Krankenhäusern, die in die engere Wahl kommen, andere Qualitätsdaten ähnlich ausfallen.

Auf der Weissen Liste werden Ergebnisse der bundesweiten Patientenbefragung der Weissen Liste gemeinsam mit Partnerkrankenkassen derzeit die AOK und KKH (bis 2020 die BARMER) veröffentlicht. Jährlich werden über eine Million Fragebögen versendet. Fast die Hälfte der angeschriebenen Patientinnen und Patienten beantwortet den Fragebogen. Damit ist dies die größte Patientenbefragung in Europa.


6.7.2 Wie funktioniert die Patientenbefragung?

Es gibt zwei Fragebögen, mit denen die beteiligten Krankenkassen ihre Versicherten befragen. Es werden Versicherte befragt, die in einem Krankenhaus entweder behandelt und für mindestens zwei Nächte stationär aufgenommen wurden oder Versicherte, die in einem Krankenhaus entbunden haben.

Die Partnerkrankenkassen der Weissen Liste senden den Fragebogen einige Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt jeweils an ihre Versicherten. Die Befragung erfolgt anonym. Der Fragebogen enthält lediglich die Daten, die die Zuordnung zum jeweiligen Krankenhaus und der Fachabteilung ermöglichen. Anschließend werden die Daten gesammelt, erfasst und die Ergebnisse für die Darstellung in der Krankenhaussuche aufbereitet und zugeordnet. Die Befragungen werden fünfmal jährlich durchgeführt.

In einem rollierenden System werden ältere Ergebnisse verworfen und die Ergebnisse der jüngsten Befragung hinzugefügt. Somit werden alle Befragungsergebnisse der letzten zwei Jahre jeweils für ein Krankenhaus und deren Fachabteilungen zusammengefasst und abgebildet.

Veröffentlicht werden die Ergebnisse erst, wenn mindestens 75 Fragebögen für ein Krankenhaus oder 50 Fragebögen für eine Fachabteilung vorliegen.

Die Ergebnisse der allgemeinen Patientenbefragung und der PEQ-Geburt-Befragung wurden zuletzt am 12.04.2022 aktualisiert, die nächste Aktualisierung ist für Mai 2022 vorgesehen.


6.7.3 Wie sehen die Fragebögen aus und wo finde ich die Ergebnisse?

Der allgemeine Fragebogen, genannt „Patients‘ Experience Questionnaire“ (PEQ) wurde wissenschaftlich entwickelt. Er umfasst 15 Fragen, die in folgende Themenbereiche unterteilt sind:

  • Weiterempfehlung durch Patientinnen und Patienten
  • Zufriedenheit mit der ärztlichen Versorgung
  • Zufriedenheit mit der pflegerischen Betreuung
  • Zufriedenheit mit Organisation und Service

Die Ergebnisse zur Weiterempfehlung eines Krankenhauses werden unabhängig vom Behandlungsanlass in der Ergebnisliste angezeigt, wenn verfügbar.

Der Fragebogen für Patientinnen, die aufgrund einer Geburt im Krankenhaus waren, wurde eigens für die Geburtshilfe entwickelt (PEQ-Geburt). Versicherte werden hierbei zusätzlich zu folgenden Aspekten befragt:

  • Zufriedenheit mit der Betreuung durch die Hebamme
  • Schmerzbehandlung während und nach der Entbindung
  • Umgang des Personals mit dem neugeborenen Kind

Die Ergebnisse zur Weiterempfehlung zu Geburten werden immer dann angezeigt, wenn ein entsprechender Behandlungsanlass eingegeben wird, etwa „Geburt“.

Weitere Informationen, auch zur wissenschaftlichen Entwicklung des Fragebogens, finden Sie in der Methodeninformation zum Patients‘ Experience Questionnaire (PEQ).


6.7.4 Wie werden die Ergebnisse der Patientenbefragung berechnet und dargestellt?

Alle Einzelergebnisse zu einer Frage, beispielsweise „Würden Sie dieses Krankenhaus Ihrem besten Freund/Ihrer besten Freundin weiterempfehlen?“ werden zu einem Wert zusammengefasst, im Beispielfall zur sogenannten Weiterempfehlungsrate. Jede auf dem Fragebogen angekreuzte Antwort wird in einen Prozentwert umgewandelt, der dann für die weitere Berechnung verwendet wird. Die Antworten der besten Antwortkategorie („auf jeden Fall“) wird in 100 % Weiterempfehlung umgewandelt. Die Antworten der zweitbesten Antwortkategorie in 66,66 %, die Antworten der drittbesten Antwortkategorie in 33,33 % und die Antworten der schlechtesten Antwortkategorie („auf keinen Fall“) werden in 0 % Weiterempfehlung umgewandelt. Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses eines Krankenhauses – ausgedrückt als Prozentwert – werden alle Prozentwerte der einzelnen Antworten addiert und durch die Gesamtzahl der Antworten geteilt. Je höher der Prozentwert, desto eher wird die Einrichtung weiterempfohlen bzw. desto besser ist die Bewertung.

Dieselbe Auswertungsmethode gilt für alle weiteren Fragen des Fragebogens.

Der Prozentwert wird zur verständlicheren Darstellung in drei Stufen eingeteilt und grafisch mit Sternen wie folgt dargestellt.

  • Drei Sterne: Das Krankenhaus gehört zu den 25 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland mit hoher Weiterempfehlung (>=75%-Quantil), sinngemäß „überdurchschnittliche Weiterempfehlung“
  • Zwei Sterne: Das Krankenhaus gehört zu den 50 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland, deren Weiterempfehlung im Mittelfeld liegt (>25%-Quantil und >=75%-Quantil), sinngemäß „durchschnittliche Weiterempfehlung“
  • Ein Stern: Das Krankenhaus gehört zu den 25 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland mit der geringsten Weiterempfehlung (>=75%-Quantil), sinngemäß „unterdurchschnittliche Weiterempfehlung“

Der Begriff „durchschnittlich“ meint hier, dass die Einrichtung „im Mittelfeld liegt“; nicht jedoch, dass ihre Weiterempfehlungsrate exakt dem Durchschnitt entspricht.

6.8 Welche Qualitätsdaten gibt es darüber hinaus und warum sind sie über die Weisse Liste nicht abrufbar

Es gibt im deutschen Gesundheitswesen weitere Informationen und Datenquellen zu Krankenhäusern, die eigentlich zu einer umfassenden Qualitätsbewertung dazugehören würden, jedoch der Weissen Liste nicht zur Verfügung stehen.

Dazu gehören sogenannte Routinedaten. Das sind Abrechnungs- und Patientendaten, mit denen man mit wissenschaftlichen und statistischen Verfahren analysieren kann, wie gut jedes Krankenhaus bei bestimmten Behandlungen abschneidet.

Das Verfahren wird nur von wenigen Krankenkassen eingesetzt, etwa die AOKs. Die Daten werden allerdings nicht veröffentlicht oder anderen zur Verfügung gestellt.

Eine weitere gute Methode, um die Qualität zu bewerten, sind patientenberichtete Ergebnisse, in der Fachsprache Patient Reported Outcomes (PRO) genannt. PROs sind eine Art Fragebogen, mit dem Patientinnen und Patienten ihren persönlichen Gesundheitszustand vor und nach einer Behandlung dokumentieren, etwa zu Schmerzen oder Beweglichkeit. Die Befragung wird während der Behandlung und auch nach Behandlungsende noch mehrfach wiederholt. So ist eine Bewertung der Qualität von einzelnen Krankenhäusern aber auch Behandlungsmethoden aus Sicht der Patientinnen und Patienten möglich. Die Methode wird in Deutschland bislang nur in wenigen Krankenhäusern eingesetzt. Die Ergebnisse werden im Regelfall nicht veröffentlicht.

Die Weisse Liste setzt sich dafür ein, die Auswertung von Routinedaten sowie PROs flächendeckend in Deutschland einzusetzen und deren Ergebnisse der Öffentlichkeit, insbesondere zur Patienteninformation zur Verfügung zu stellen.

7 Warum werden Gesundheitsinformationen und in manchen Fällen besondere Hinweise angezeigt?

Bei bestimmten Behandlungsgründen ist es nach Expertenmeinung aus medizinischen Gründen für Patientinnen und Patienten wichtig, auf bestimmte Aspekte besonders zu achten. Das können besondere gesetzliche Qualitätsanforderungen für Krankenhäuser sein oder Qualitätskriterien, die besonders wichtig sind. Die Weisse Liste möchte zudem auf verlässliche, unabhängige Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten hinweisen.

7.1 Gesundheitsinformationen

Generell werden auf der Weissen Liste zum Suchbegriff passende Gesundheitsinformationen dargestellt bzw. auf entsprechende Artikel verlinkt. Diese Informationen stammen von „gesundheisinformation.de“, einer Website des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums und des Gemeinsamen Bundesausschuss arbeitet. Die angebotenen Informationen sind möglichst evidenzbasiert, das bedeutet verlässlich und wissenschaftlich abgesichert.

Die Weisse Liste erstellt selbst keine Gesundheitsinformationen.

7.2 Information zur Mindestmengenregelung

Für einige Behandlungen gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an durchzuführenden Behandlungen, damit ein Krankenhaus diese auch erbringen darf. Wenn eine der gesuchten Behandlungen von einer Mindestmengenregelung betroffen ist, wird auf der Ergebnisseite ein entsprechender Hinweis angezeigt, der auf diese Mindestmengenregelung aufmerksam macht sowie darauf, was Patienten bei der Mindestmengenregelung beachten sollten.

7.3 Zweitmeinungsangebote

Falls es zu einer gesuchten Behandlung medizinisch sinnvoll ist, eine zweite Meinung einzuholen, so wird ein entsprechender Hinweis angezeigt. Auf der Weissen Liste wird der Hinweis angezeigt, wenn es für die gesuchte Behandlung Zweitmeinungsangebote der Krankenkassen gibt. Zweitmeinungsangebote gibt es für Eingriffe/Operationen, bei denen sich Studien zufolge gezeigt hat, dass nicht in allen Fällen eine Operation die beste Behandlung ist oder besonders häufig eine Operation durchgeführt wird, die nicht unbedingt nötig gewesen wäre.

8 Welche Datenquellen nutzt die Weisse Liste?

Die Weisse Liste nutzt folgende Datenquellen:

  • Qualitätsberichte - offizielle Qualitätsinformationen aus den gesetzlichen strukturierten Qualitätsberichten
  • Ergebnisdaten der Patientenbefragung der Weissen Liste, die von unseren Partner-Krankenkassen AOK und KKH durchgeführt werden. Dabei werden Patientinnen und Patienten befragt, die tatsächlich im Krankenhaus waren.
  • Erfahrungsberichte, die Patientinnen und Patienten und andere Menschen online auf der Weissen Liste zu Krankenhäusern mitteilen. Teilnehmen dürfen alle Menschen, die Erfahrungen mit dem Krankenhaus gemacht haben
  • Krebszentren - Informationen der Deutschen Krebsgesellschaft zu Krankenhäusern mit Zentrumszertifikaten für die Krebsbehandlung
  • Schlaganfallstation (Stroke Unit) in einem Krankenhaus –- Stroke Units sind Spezialstationen, auf denen Schlaganfall-Betroffene in den ersten Tagen nach ihrem Schlaganfall behandelt werden. Die Zertifizierung der Stroke-Units erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und der Deutschen Schlaganfall Gesellschaft.

8.1 Was sind die gesetzlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser?

Die hauptsächliche Datengrundlage der Krankenhaussuche sind die sogenannten strukturierten Qualitätsberichte der Kliniken (gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V).

Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jährlich diesen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen.

Die Krankenhäuser sind verpflichtet, wahrheitsgemäß über Zahlen und Fakten ihres Krankenhauses zu informieren. Dazu gehören unter anderem Informationen zum Leistungsangebot, genaue Anzahlen der durchgeführten Behandlungen und Operationen offen sowie Angaben zur Qualifikation und Anzahl des Personals.

In den Qualitätsberichten enthalten sind auch die Ergebnisse der sogenannten „externen stationären Qualitätssicherung“.

Die Qualitätsberichtsdaten für die Berichtsjahre 2019 und 2020 sind in Folge der Covid-19-Pandemie nicht vollständig, und damit für Vorjahresvergleiche nur eingeschränkt nutzbar.

8.2 Gesundheitsinformationen

Auf der Weissen Liste sind zum jeweiligen Suchbegriff passende qualitätsgeprüfte Gesundheitsinformationen verlinkt und in Auszügen angezeigt. Diese Informationen stammen von „gesundheisinformation.de“, einer Website des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) arbeitet.

9 Wie aktuell sind die Angaben auf der Weissen Liste?

Angaben aus den gesetzlichen Qualitätsberichten der Krankenhäuser

Die meisten Angaben auf der Weissen Liste beruhen auf den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichten der Krankenhäuser. Diese gelten für ein bestimmtes Berichtsjahr und werden jährlich aktualisiert. Im Folgejahr eines Berichtsjahres werden die Daten von den Krankenhäusern gesammelt und gemeldet. Außerdem wird das Verfahren der gesetzlichen Qualitätssicherung durchgeführt. Erst im Frühjahr des zweiten Jahres nach dem Berichtsjahr werden die entsprechenden Daten öffentlich zugänglich gemacht. Erst dann können sie auch in die Weisse Liste übertragen und veröffentlicht werden. Ein Beispiel: Im Sommer 2022 zeigen die Daten in der Krankenhaussuche also die Informationen der Krankenhäuser aus dem Jahr 2020.

Als Weisse Liste setzen wir uns dafür ein, dass die Daten zukünftig schneller für die Information der Patienten zur Verfügung gestellt werden.

Ergebnisse der Patientenzufriedenheitsbefragung mit dem Patients‘ Experience Questionnaire

Die Patientenbefragung wird fünfmal jährlich durchgeführt und wenige Wochen nach der Durchführung ausgewertet und veröffentlicht. In einem rollierenden System werden jedes Mal, wenn neue Ergebnisse eingespeist werden, die ältesten Ergebnisse verworfen. Dadurch werden auf der Weissen Liste nur Befragungsergebnisse angezeigt, die höchstens zwei Jahre alt sind.

Erfahrungsberichte

Die Erfahrungsberichte auf der Weissen Liste werden nach einer redaktionellen Prüfung innerhalb ein bis zwei Wochen nach der Erstellung durch die Patienten oder Angehörigen veröffentlicht. Sie verbleiben bis maximal fünf Jahre nach dem beschriebenen Krankenhausaufenthalt auf der Weissen Liste und werden danach gelöscht.

Angaben zu Zentrumszertifikaten

Die Angaben zu Krebszentren werden vier Mal im Jahr aktualisiert.

Die Angaben zu Schlaganfall-Stationen (Stroke Units) werden monatlich aktualisiert.

Gesundheitsinformationen

Die in Auszügen dargestellten Gesundheitsinformationen des IQWiG werden regelmäßig aktualisiert. Das genaue Aktualisierungsdatum für die einzelnen Artikel finden Sie auf der jeweils verlinkten vollständigen Version unter gesundheitsinformation.de.

10 Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Krankenhaussuche der Weissen Liste?

Die Corona-Pandemie hat seit dem Frühjahr 2020 starke Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, insbesondere die Krankenhäuser. Während der verschiedenen Corona-Wellen war dort kein regulärer Betrieb möglich. Viele nicht lebensnotwendige Behandlungen etwa mussten verschoben werden. Gleichzeitig traten auch unabhängig von Verschiebungen manche Krankenhausfälle seltener auf.

Das Krankenhauspersonal – aber auch Patientinnen und Patienten – hatten über lange Zeiträume mit besonderen Belastungen zu kämpfen. Personal musste anders eingesetzt werden als üblich, teilweise mussten Krankenhäuser mit weniger Personal pro Patientin bzw. Patient auskommen, als eigentlich geboten.

Dies alles hat nur schwer bestimmbare Auswirkungen auf die Qualität der Behandlungen.

Deshalb wurde die Patientenbefragung der Weissen Liste für drei Befragungszeitpunkte ausgesetzt (April, Juli 2020 und Februar 2021).

Ob und inwieweit die Daten der gesetzlichen Qualitätssicherung in ihrer Aussagekraft beeinträchtigt sind, ist noch nicht absehbar. Das Verfahren wurde im Jahr 2020 später durchgeführt und die Daten waren im Jahr 2021 später als üblich verfügbar.

11 Rechtliche Hinweise zur Methodik

Sämtliche der Weissen Liste zugrunde liegenden Methodiken und ihre technische Umsetzung wurden mit größtmöglicher Sorgfalt entwickelt und ausgeführt. Die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen sowie die Aggregation von Rohdaten zu aussagekräftigen Informationen ist konzeptionell und technisch anspruchsvoll. Sowohl bei der Konzeption, der Dokumentation sowie bei der technischen Umsetzung können Fehler leider nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Angaben auf der Weissen Liste erfolgen daher ohne Gewähr. Irrtümer sind vorbehalten. Die Weisse Liste behält sich vor, Berechnungs- und Darstellungsmethoden zu ändern.

Sollten Sie Fehler entdecken, Hinweise für Verbesserungsmöglichkeiten oder Fragen zur Methodik haben, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu Urheberrechten im Impressum sowie unsere Nutzungsbedingungen.